BIO Wein
Alle Biowein-Richtlinien verbieten chemisch-synthetische Spritz- und Düngemittel. Die Winzer verwenden nur natürliche Hilfsmittel. Dazu gehören etwa Kupfer und Schwefel zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, jedoch in geregelten Kleinstmengen. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist in der Biowein-Herstellung verboten. Pflanzen im biologischen Anbau werden mit der Zeit widerstandsfähiger gegen Krankheiten. Biowein wächst auf begrünten Böden - die Lebensgrundlage unzähliger Nützlinge im Rebberg. Obwohl die Biowein-Richtlinien vor allem die vielfältige und reiche Tier- und Pflanzenwelt im Rebberg schützen, gelten auch im Keller strenge Bestimmungen. Zum Stabilisieren, Schönen oder Klären von Biowein dürfen weder Gelatine noch Rinderblut, Metaweinsäure oder andere umstrittene Mittel eingesetzt werden. Biowein soll möglichst natürlich erzeugt werden, darum sind Umkehrosmose (entzieht dem Most Wasser) oder Kryoextraktion (Weinkonzentrat aus gefrorenen Trauben) nicht erlaubt. Die Maische für Biowein darf zudem nur auf maximal 40°C erwärmt und nicht, wie dies oft der Fall ist, auf 60 und mehr °C erhitzt werden. Das alles dient dazu, einen möglichst natürlichen Wein zu produzieren.